Terms and Conditions

1. Vertragsschluss
1.1. Nutzungsumfang:
Die MSJ Hammer Holding GmbH, mit seiner Marke SchmiedeFitness, kurz die „Schmiede“, gewährt den Vertragspartnern und Teilnehmern an Zusatzvereinbarungen, kurz „Mitglied“ während der Trainingszeit, die durch Aushang in der Lokalität bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der Gerätschaften.
1.1.2 GROUPS -12/-24/-Flex (Kursprogramm):
Kursteilnehmer können an Kursen durch Einbuchen teilnehmen. Es handelt sich um eine gesamtheitliche Leistung. Es besteht kein Anspruch insbesondere auf feste Kursbausteine und deren Inhalt, die Häufigkeit und entsprechende Uhrzeiten, wobei mind. 12 Kurse wöchentlich angeboten werden. Bei fehlenden Anmeldungen (keine Einbuchungen), ist die Schmiede berechtigt, den Kurs 12 Stunden vor Beginn zu stornieren.
Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.
Die Mitgliedsvereinbarung stellt somit einen Nutzungsvertrag dar.
1.2 Minderjährige:
Eine Mitgliedschaft vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht möglich. Durch Vertragsschluss mit einem Erziehungsberechtigten kann die Nutzung ermöglicht werden. Hierbei wird durch Eintragung eines Nutzers der Nutzungsanspruch abgetreten. Durch Eintragung eines Nutzers, ist die Einverständniserklärung zur Nutzung automatisch seitens des Erziehungsberechtigten gegeben. Vertragspartner und Nutzer akzeptieren die AGB und Hausordnung. Vertragspartner und Verantwortlicher bleibt das Erziehungsberechtigte Elternteil. Der Vertrag kann nach Erreichen der Volljährigkeit und Beantragung auf den Nutzer umgeschrieben werden.
1.3. Die Schmiede ist berechtigt für die Erbringung einer abrechnungsdienstlichen Leistung, die unter anderem die Verwaltung und Kontrolle der Lastschriften und das Mahnwesen oder auch das Forderungsmanagement, betreffen, personenbezogene Daten weiter zu geben.
2. Studionutzung
2.1. Zugangsberechtigung zur Schmiede:
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss eine Zugangskarte mit integriertem Chip, die ihm den Zugang zur Schmiede ermöglicht.
2.2. Neuerstellung Zugangskarte:
Bei schuldhaftem Verlust, schuldhafter Beschädigung oder Missbrauch der Zugangskarte ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 14,90€ fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.
2.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte:
Die Mitgliedschaft in der Schmiede ist höchstpersönlich. Sie kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Zugangskarte ausschließlich nur persönlich zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte stellt einen klaren Verstoß dar. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es die Zugangskarte wissentlich und oder willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann die Schmiede dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung weitergehender Schäden, sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schmiede kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.4. Hausordnung:
Bei Nutzung unterliegt das Mitglied der Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur Wahrung der Rechte der anderen Mitglieder und einen Verhaltenskodex. Diese sind für das Mitglied bindend.
Die Weisungsbefugten sind berechtigt Weisungen zu erteilen, sollte dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes in der Anlage von Nöten sein, dies betrifft auch temporäre Hausverbote. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
2.5. Nutzung der Spinde:
Die Schmiede stellt mit einem vom Mitglied mitgebrachter Verschließmöglichkeit verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Änderungen persönlicher Daten:
Änderungen vertragsrelevanter Daten, wie Name, Adresse, Bankverbindung etc., hat das Mitglied der Schmiede unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Schmiede nicht mitgeteilt hat, sind vom Mitglied zu tragen.
3.2. Verletzung von Verhaltenspflichten:
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4. Vereinbarung über ratierliche Zahlungsweise des gesamtfälligen Mitgliedsbeitrags,
Höhe Mitgliedsbeitrag und Zahlungsverzug
4.1. Vereinbarung über ratierliche Zahlungsweise des gesamtfälligen Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag (Gesamtleistungsdauer Tarif), sowie die Anmeldegebühr (Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung und sind sofort fällig.
Es wird jedoch eine ratierliche Zahlungsweise des Gesamtbetrags vereinbart
(Vereinbarung ratierliche Zahlweise):
Die ratierlichen, wöchentlichen Teilzahlungen des Gesamtbetrags werden jeweils zum 1ten, sowie zum 15ten eines Monats eingezogen. Fällt der Einzugstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird am darauffolgenden Werktag eingezogen. Der Sepa-Lastschrift Einzug ist die einzige vereinbarte Zahlungsweise. Die Parteien sind sich einig, dass durch den Entzug des Sepa-Lastschrift-Mandats, die Vereinbarung der ratierlichen Zahlung aufgehoben wird und der offene Restbetrag des Gesamtbeitrags sofort fällig ist.
4.2. Die Anmeldegebühr wird bei Vertragsabschluss sofort fällig.
4.3. Kosten bei Rückbuchung:
Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Die Schmiede erhebt in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 5,90€.
4.4. Gesamtfälligkeit:
Es ist eine ratierliche Zahlung des Gesamtbetrags der Mitgliedschaft vereinbart (Ziffer 4.1.), gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Teilzahlungsbeiträgen in Verzug, erlischt die Vereinbarung der ratierlichen Zahlung und der offene Restbetrag des Gesamtbetrags wird sofort fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch die Schmiede aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 3.2., 5.5. sowie 7.1..
4.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot:
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Schmiede aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5. Mitgliedsdauer, Gesamtbeitrag, Kündigungsfristen und Ermäßigungen
5.1 Mitgliedsdauer:
Die Tarife weisen explizit nur den Anspruch auf Nutzungsdauer auf. Es wird vertraglich kein konkreter Zeitraum, sowie kein Beendigungszeitpunkt festgehalten, da sich dieser durch eine vereinbarte Unterbrechung oder äußere Umstände, Ziffer 6, verschieben kann.
5.2 Mitgliedschaft, Tarif und die entsprechenden Kündigungsfristen:
GYM24: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 1445,60€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 104 Wochen geschlossen.
GYM12: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 878,80€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 52 Wochen geschlossen.
GYM-FLEX: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 87,60€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 4 Wochen geschlossen.
YOUNGSTAR: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 722,80€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 52 Wochen geschlossen.
EARLY BIRD: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr bzw. Pauschalen: 514,80€.
Einlass bzw. Check-IN täglich nur bis 12:00h. Keine Ermäßigungen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 52 Wochen geschlossen.
GROUPS-12: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 1190,80€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 52 Wochen geschlossen.
GROUPS-24: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 2069,60€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 104 Wochen geschlossen.
GROUP-FLEX: Gesamtbeitrag ohne Anmeldegebühr: 107,60€.
Der Vertrag wird zunächst für eine Nutzung von 4 Wochen geschlossen.
GROUP 10er-Karte: Die 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Kursen je 60 Minuten oder 20 Kursen je 30 Minuten. Kurse sind kombinierbar. Insgesamt 600 Minuten Kurszeit.

Wird der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder der Schmiede unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor, dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt,
vereinbaren die Vertragsparteien einen Vertragswechsel in den FLEX-Tarif. Bei jeglicher Vertragsverlängerung bzw. -wechsel gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen und öffentlich ersichtlichen AGB.
Der Flex-Tarif kann mit einer Kündigungsfrist von mindestens 14 Tage gekündigt werden.
5.3 YOUNGSTER
Folgendem Personenkreis wird der Youngster-Tarif gewährt:
Schüler, Studenten und Auszubildenden
Ein Nachweis muss binnen von 4 Wochen vorgelegt werden. Sollte kein Nachweis erbracht werden sind sich die Vertragsparteien einig, dass ein zusätzlicher Betrag von 156€ (3€ / wtl.) auf die Mitgliedschaft anteilig angerechnet wird.
5.4 Rabatte / Kooperationspartner etc.
Grundlage des geschlossenen Vertrags ist immer die gewählte Mitgliedschaft, deren Mitgliedschaftsgebühr, Gesamtbetrags und dazugehörige Kündigungsfristen sowie die Zahlweise. Sollte auf Grund einer Kooperation mit, bspw. dem Arbeitgeber, eines Vereins, oder ähnlichem, dem Mitglied, ein Rabatt eingeräumt werden, so gilt dieser Rabatt NUR temporär für die Dauer der Kooperation. Nach Beendigung der Kooperation entfällt der Rabatt und der Vertrag läuft zu den regulären Konditionen weiter. Die ratierliche Zahlung wird daraufhin angepasst. Ein Sonderkündigungsrecht aus dem Grund der Beendigung einer Kooperation besteht nicht. Das Mitglied hat sich über die Dauer und einem möglichen Fortbestehen der Kooperation beim jeweiligen Kooperationspartner zu erkundigen.
5.5 Außerordentliche Kündigung:
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnorts des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attests, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit begründet bescheinigt. Das Mitglied hat diese vorzulegen. Im sonstigen Fall, hat das Mitglied kein Anrecht auf Rückerstattung des anteiligen Mitgliedsbeitrags und der restliche Gesamtbetrag wird sofort fällig.
6. Unterbrechungsvereinbarung
6.1. Stilllegung:
Die Vereinbarung kann, im gegenseitigen Einverständnis nach Absprache für einen im Voraus, mit einer Frist von 4 Wochen, zu bestimmenden Zeitraum, maximal 26 Wochen, ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Nutzungsdauer unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2. Äußere Umstande
Sollte es der Schmiede durch äußere Umstände (bspw. höhere Gewalt, große Störung der Geschäftsgrundlage, hoheitlichen Zwangsmaßnahmen) unmöglich sein ihrer Leistungspflicht nachzukommen, vereinbaren die beiden Vertragsparteien im gegenseitigen einvernehmlichen Einverständnis, die Schmiede einseitig von ihrer Leistungserfüllungspflicht für den entsprechenden Zeitraum zu befreien. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
7. Verhalten in der Schmiede
7.1 Konsumverbote und Verbotene Gegenstände:
Es ist nicht gestattet in der Schmiede zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und / oder sonstiger Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika etc.) untersagt. In gleicher Weise ist dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist die Schmiede berechtigt den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung, ohne eine jegliche Abmahnung, außerordentlich zu kündigen. Ebenfalls werden Verstöße direkt zur Anzeige gebracht.
8. Haftung
8.1. Eine Haftung der Schmiede für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
8.2. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf Ansprüche -gleich welcher Art - aus Schadenfällen, Verletzungen oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SchmiedeFitness eintreten könnten, es sei denn, die SchmiedeFitness handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.3. Vorsätzliche Beschädigung oder Diebstahl von Equipment oder anderer im Eigentum der Schmiede befindlichen Gegenstände oder Interior werden sofort zur Anzeige gebracht. Die Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. der Wiederherstellung und der Rechtsverfolgung hat das Mitglied vollumfänglich zu tragen.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen.
9.2 Es wird der Schmiede das Recht eingeräumt, Fotos und Filme von mir zu veröffentlichen, sie insbesondere zu vervielfältigen und zu verbreiten (in gedruckter Form und auf digitalen Trägern), sie öffentlich auszustellen (z.B. bei anderen Veranstaltungen), sie öffentlich wiederzugeben (etwa bei Filmvorführungen) und sie öffentlich zugänglich zu machen (im Wege der Online-Übermittlung). Ich bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n gibt das zeitlich und räumlich unbefristete Einverständnis zur Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen mit Abbildung der eigenen Person. Ich bin über den Inhalt § 22 des Gesetzes das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) informiert und einverstanden:
(Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden lässt, eine Entlohnung erhält. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner, noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
9.3 Sollte dem Erhalt des Newsletters der Schmiede zugestimmt werden. Der Newsletter wird per E-Mail verschickt und enthält Informationen über neue Produkte und Angebote. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten, die wir für den Versand des Newsletters verarbeiten, nicht Dritten zur Verfügung stellen. Sie können den Erhalt des Newsletters jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abbestellen, per E-Mail (info@schmiede-fitness.de), telefonisch (02222/9955320) oder postalisch.“
9.4 Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß §1.3. weitergegeben werden.
9.5 Zum Zwecke der Diebstahl-/ Vandalismus-Vorbeugung ist die Einrichtung und das Gelände Kameraüberwacht. Die gespeicherten Aufnahmen werden regelmäßig überschrieben und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.
10. Änderungsvorbehalt AGB
10.1 Änderung dieser AGB:
Die Schmiede ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderung hinweist, dem Mitglied die geänderte Fassung zur Verfügung stellt, und diesen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen widerspricht.
11. Schlussbestimmung
11.1 Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

SchmiedeDeal

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